Bonn (dpa). Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Donnerstag den Grundvertrag mit der DDR für verfassungsmäßig erklärt und das Vertragswerk gebilligt. Mit den Stimmen der SPD- und FDP-Abgeordneten und gegen das Votum der CDU/CSU-Minderheit nahm der Ausschuss einen Antrag der Koalition an, in dem es heißt, dass der Grundvertrag nicht gegen das Grundgesetz und die innerstaatliche Ordnung der Bundesrepublik verstoße. Ein Schlussantrag der Opposition, in dem Zweifel und Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Vertrages geltend gemacht wurden, lehnte die Ausschuss-Mehrheit ab. - Der federführende Ausschuss für innerdeutsche Beziehungen glaubt nach Angaben seines Vorsitzenden Reddemann, die Behandlung des Grundvertrages noch vor der am 8. April beginnenden Osterpause abzuschließen.
(Hessische Allgemeine vom 23.3.73)