Keine Siegesstimmung

Kein Jubel, keine Fahnen, kein Feuerwerk begleiteten die Schlussabstimmung über den Grundvertrag mit der DDR. Die historische Stunde geriet eher zur parlamentarischen Pflicht. Hoffnungen auf eine bessere Zukunft klangen nur gedämpft an. Auch die Mehrheit des Bundestages, die das Vertragswerk bejahte, tat es nicht in Siegesstimmung, sondern in nüchterner Erkenntnis realer Gegebenheiten. Denn es ging darum, die Grenzen der Macht in der Mitte Europas als unverrückbar anzuerkennen.

Noch einmal waren in der Debatte die Argumente für und gegen den Grundvertrag hart aufeinander geprallt. Doch die Front der Gegner trat längst nicht mehr so geschlossen auf wie früher. Nicht nur durch die Zustimmung einiger CDU-Abgeordneter und die Spaltung der Unionsfraktion in der Frage des UNO-Beitritts gewann die Regierung Pluspunkte. Sie konnte ihre Entspannungspolitik auch durch neue Fakten überzeugend untermauern. Die Einbeziehung Westberlins in drei weitere Abkommen mit Moskau kam gerade rechtzeitig, um Skeptiker zu bekehren.

Mit dem Grundvertrag ist das heute in Deutschland Erreichbare erreicht worden. Das lässt sich schwerlich widerlegen. Die Behauptung der Opposition, man hätte mehr für die Einheit der Nation und mehr für die Menschen jenseits der Mauer herausholen können, bleibt unbewiesen. Auch und gerade dann, wenn man sich mehr gewünscht hat. Eher trifft das Argument von Strauß zu, die Union habe auf den Abschluss von Verträgen verzichtet, weil sie keine besseren hätte erreichen können. Das war ehrlich gesprochen.

Verzicht auf Verträge hätte Verzicht auf aktive Politik bedeutet. Brandt und Scheel sind das Risiko der Bewegung eingegangen. Mauern und Minenfelder lassen sich nur schwer bewegen. Die Wahrung der Menschenrechte muss immer wieder neu gefordert werden, auch wenn sie nicht erzwungen werden kann. Deshalb war es gut und notwendig, dass der Kanzler bei der Verabschiedung des Grundvertrages ein deutliches Wort der Kritik an die Adresse der DDR richtete.

(Hessische Allgemeine vom 12.5.73)

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