Vom Bundestag endgültig gebilligt / Kritik Brandts am Grenzsystem der DDR
Bonn (dpa/Ki). Der Bundestag hat am Freitag den Weg für geregelte Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten und ihre Mitarbeit in den Vereinten Nationen freigemacht. In abschließender Lesung billigte das Plenum am Freitagmittag nach dreitägiger Debatte das Verabschiedungsgesetz zum Grundvertrag mit der DDR und das Gesetz über den UNO-Beitritt der Bundesrepublik, dem auch eine große Zahl von Unions-Abgeordneten zustimmte. Letzte Hürde ist der Bundesrat, dessen CDU/CSU-Mehrheit im zweiten Durchgang den Grundvertrag ablehnen könnte. Eine Ablehnung durch die Länder würde das Vertragswerk indessen nicht scheitern lassen, weil der Bundesrat das Gesetz von vornherein als nicht zustimmungsbedürftig eingestuft hatte, eine ablehnende Entscheidung also vom Bundestag mit absoluter Mehrheit überstimmt werden kann.
An der Abstimmung im Bundestag beteiligten sich 485 Abgeordnete. Für den Grundvertrag stimmten 268 Parlamentarier, 217 lehnten ihn ab. Außer den Koalitionsfraktionen sprachen sich auch vier CDU-Abgeordnete – Kiep, Blüm, Klein und Hornhüs – für den Grundvertrag aus.
Für das UNO-Beitrittsgesetz kam eine wesentlich breitere Mehrheit dadurch zustande, dass ihn 99 Unionsabgeordnete unterstützten. Es wurden 364 Ja- und 121 Nein-Stimmen gezählt.
Mit dem daraus abzulesenden Kräfteverhältnis in der Unionsfraktion zum UNO-Beitritt wurde das Ergebnis der Probeabstimmung der Union vom Dienstagabend in seiner Tendenz bestätigt. Aufgrund dieses Resultats war Barzel als Fraktionsvorsitzender zurückgetreten.
Kurz vor den Schlussabstimmungen hatten Koalition und Opposition noch einmal ihre grundsätzlichen Positionen in der Deutschlandpolitik umrissen. Bundeskanzler Brandt unterstrich die geschichtliche Stetigkeit seiner Vertragspolitik und erhielt die Zustimmung vom amtierenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Kiesinger zu seiner Feststellung, dass die Grenzen der Macht in Mitteleuropa für eine nicht absehbare Zeit unverrückbar seien, wenn der Friede nicht gefährdet werden solle.
An die Adresse Ostberlins sagte Brandt, er könne der DDR den "ernsten Hinweis" nicht ersparen, "dass sie noch immer das unnatürlichste Grenzregime im weiten Umkreis unserer Zivilisation aufrechterhält". Unter dem Beifall des Hauses rief Brandt aus: "Jeder Tote an Mauern und in Minenfeldern ist ein bitteres Argument gegen die innere Normalität des anderen deutschen Staates." Man müsse darauf drängen, dass der andere deutsche Staat bei der Normalisierung gleichziehe. ...
... In den westlichen Hauptstädten ist die Annahme des Grundvertrages und die Billigung des UNO-Beitritts mit großer Genugtuung aufgenommen worden. Der Grundvertrag enthält wie die Verträge mit Moskau und Warschau das Bekenntnis zum Verzicht auf Anwendung oder Androhung von Gewalt, die Verpflichtung zur Einhaltung des Friedens sowie zur Achtung der staatlichen Unverletzlichkeit und Souveränität.
Die Frage der deutschen Nation wird nur insoweit angesprochen, als beide Seiten ihre grundlegende Meinungsverschiedenheit darüber im Vertrag ausdrücklich festhalten. Die Zukunftsaussichten für die Beziehungen beider deutscher Staaten sind im wesentlichen in Artikel sieben enthalten, der eine Vielzahl von Sachgebieten künftiger Zusammenarbeit auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen aufzählt.
Die aus der Sicht der Bundesrepublik greifbarsten und für die Menschen gewichtigsten Auswirkungen des Vertrages ergeben sich allerdings nicht aus dessen Text, sondern aus den Zusatzvereinbarungen über menschliche Erleichterungen. Für rund sechs Millionen Bundesbürger aus dem grenznahen Gebiet soll nach Inkrafttreten des Vertrages mit einem "kleinen Grenzverkehr" die Möglichkeit gegeben sein, DDR-Bürger – und zwar nicht nur Verwandte oder Bekannte – mehrmals im Jahr im DDR-Grenzgebiet zu besuchen. Auch der Katalog "dringender Familienangelegenheiten" wurde erweitert.
(Hessische Allgemeine vom 12.5.73)