Klage beim Bundesverfassungsgericht
München/Bonn (dpa/ap). Das Land Bayern will den Grundvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu Fall bringen. Der Ministerrat beschloss am Dienstag in München, heute beim Verfassungsgericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen, mit der das Inkrafttreten des bereits vom Bundestag verabschiedeten Vertragswerkes verhindert werden soll, bis das höchste Gericht der Bundesrepublik darüber entschieden hat, ob der Vertrag verfassungsgemäß ist. Die Bundesregierung bekräftigte in einer ersten Stellungnahme ihre feste Überzeugung, dass der Grundvertrag dem Grundgesetz und dessen Auftrag voll entspreche. Regierungssprecher von Wechmar sagte, die dem Grundvertrag zugrunde liegende Politik sei die einzig realistische Möglichkeit, dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden.
Die Staatsregierung Bayerns wird beim Verfassungsgericht die Feststellung beantragen, dass das Vertragsgesetz über den Grundvertrag mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und deshalb nichtig ist. Als Begründung soll angegeben werden, dass das Gesetz zum Grundvertrag das in der Präambel des Grundgesetzes enthaltene Wiedervereinigungsgebot und das Gebot zur Wahrung der staatlichen Einheit verletze, ebenso das Recht der anderen Teile Deutschlands, dem Grundgesetz beizutreten.
Einjähriges Verfahren
Der bayerische Ministerpräsident Goppel rechnet nach bisherigen Erfahrungssätzen mit einer etwa einjährigen Verfahrensdauer in Karlsruhe. Im Zweiten Deutschen Fernsehen verwies er auf die Präambel des Grundgesetzes und mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, nach denen das Wiedervereinigungsgebot nicht nur ein Programmsatz sondern ein Rechtssatz sei. Bayern wolle nun eine Klarstellung, wie weit im Grundgesetz der Rahmen gespannt sei, innerhalb dessen auch solche Angelegenheiten frei im Ermessen behandelt werden können.
Bundeskanzler Brandt bezeichnete die Haltung Bayerns gestern vor der SPD-Fraktion als "massive Art des Vorgehens mit einer Dreistufenrakete". Er spielte damit auf den Antrag auf einstweilige Anordnung, die Klage in der Sache und die offenbar geplante Ablehnung des Vertrages durch Bayern im Bundesrat an. Zu dem Beschluss der Staatsregierung will der Kanzler heute in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag Stellung nehmen.
Der hessische Ministerpräsident Osswald erklärte in Kassel, der Grundvertrag
stehe mit dem Wiedervereinigungsgebot im Einklang. Die deutsche Frage werde in
einen Prozess des internationalen Spannungsabbaus und der Friedenssicherung
einbezogen. Im übrigen wirke der Vertrag dem Auseinanderleben der Deutschen
entgegen und diene damit der Einheit der Nation.
Das niedersächsische Kabinett bekräftigte am Dienstag seine Zustimmung zum
Grundvertrag. Als Bundesland mit der längsten Grenze zur DDR habe es allen
Grund, die Politik der Entspannung ohne jede Einschränkung zu unterstützen.
Durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch Bayern würde das
Ratifizierungsverfahren des Grundvertrages nicht berührt, betonten
parlamentarische Kreise am Dienstag in Bonn. Das Inkrafttreten könne sich jedoch
verzögern. Der Grundvertrag, der vom Bundestag in dritter Lesung verabschiedet
wurde, wird am Freitag vom Bundesrat im zweiten Durchgang behandelt.
Bei Billigung durch die Länderkammer kann er durch die Unterschrift des
Bundespräsidenten und den Austausch von Ratifikationsurkunden zwischen Bonn und
Ostberlin in Kraft gesetzt werden. Dies will Bayern durch die einstweilige
Anordnung verhindern. Lehnt die CDU/CSU-Mehrheit im Bundestag den Vertrag ab,
kann dieser Einspruch vom Bundestag überstimmt werden.
Zur Behandlung des Antrags auf einstweilige Anordnung hieß es gestern in Karlsruhe, eine solche Beschwerde werde sofort nach ihrem Eingang dem zuständigen Senat zugestellt. Der Vorsitzende muss dann über die Dringlichkeit befinden. Unter besonderen Umständen kann das Gericht binnen 24 Stunden zusammentreten und Beschlüsse fassen.
Ohne CDU
Unterdessen wurde in Bonn bekannt, dass die bayerische Entscheidung offenbar nicht mit der CDU abgesprochen worden ist. Der CDU-Vorstand hatte ebenso wie mehrheitlich auch die CDU/CSU-Fraktion seinerzeit den Weg nach Karlsruhe abgelehnt. In Fraktionskreisen wurde der Schritt der Staatsregierung als "bayerischer Alleingang" gewertet, dem sich kaum ein CDU-geführtes Bundesland anschließen werde.
(Hessische Allgemeine vom 23.5.73)