Bonn (dpa). Zwei Tage vor der Unterzeichnung des Grundvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat die Opposition am Dienstag ihre Begründung für die Ablehnung der Vereinbarung vorgelegt.
In der Begründung, die von der CDU/CSU-Fraktion gegen vier Stimmen angenommen wurde, wird festgestellt, dass der Grundvertrag keinen politisch wirksamen Friedensvertragvorbehalt enthalt. Der Vertrag werde die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts für das ganze deutsche Volk erschweren, die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte für Deutschland als Ganzes erwähne er nicht. Schließlich höhle er Geist und Buchstaben des Deutschlandvertrages von 1954 aus.
Schwach abgesichert
Bemängelt wird ferner, dass "gewisse menschliche Erleichterungen" nicht hinreichend abgesichert seien. Grundfragen wie Einheit der Nation, Freiheit und Menschenrechte würden gar nicht berührt oder unklar formuliert. Berlin werde in den Grundvertrag nicht einbezogen.
Gegen diesen Beschluss stimmten die Abgeordneten Blüm, Leisler-Kiep, Klein und Hornhues. Kiep betonte, er wende sich vor allem gegen eine negative Festlegung schon zum jetzigen Zeitpunkt.
(Hessische Allgemeine vom 20.12.1972)