Kleiner Grenzverkehr – schön wär's

Der im Zusammenhang mit der HNA-Telefonaktion gebrauchte Ausdruck "Kleiner Grenzverkehr" ist im Zusammenhang mit der Möglichkeit zu Tagesaufenthalten in der DDR nicht richtig, wie auch die Bundesregierung mehrfach bestätigt hat. Er ist vielmehr sachlich und politisch falsch. "Kleiner Grenzverkehr" bedeutet nämlich überall in der Welt, dass die Bürger zu beiden Seiten einer Grenze über diese Grenze hin- und herreisen können: zur Arbeit, zu günstigeren Einkaufsmöglichkeiten oder auch, dass es ihnen erlaubt ist, die Grenze an anderen als den offiziellen Grenzübergängen zu überschreiten, um z.B. den Acker oder die Wiese zu bewirtschaften, die auf der anderen Seite der Grenze gelegen sind.

Niemand wird bestreiten, dass ein solcher Zustand eines "Kleinen Grenzverkehrs" an der innerdeutschen Zonengrenze fern aller Realität ist, auch wenn diese Bezeichnung immer wieder verwendet wird. Bürokratisches Antragsverfahren, willkürliche Entscheidungspraxis, zu wenige Grenzübergänge, zu kurze Aufenthaltszeit in der DDR, zu hohe Kosten (Visagebühren, Straßenbenutzungsgebühren, Zwangsumtausch) und der Ausschluss des so genannten "Sperrgebiets" der DDR von den Tagesaufenthalten sowie besonders der Umstand, dass Bewohner der DDR nicht zu Tagesaufenthalten ausreisen dürfen, machen den "Kleinen Grenzverkehr" zu einem Wunschziel, aber nicht zur Realität von heute ....

Leserbrief von
Wilfried Böhm, MdB (CDU)
Franz-Gleim-Straße 71, Melsungen

(HNA vom 4.5.1977)

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