Auch künftig keine Besuche in DDR-Sperrzone

Bonn (dpa). Der unmittelbare Grenzbereich der DDR wird auch nach Inkrafttreten des Grundvertrages und Aufnahme des kleinen Grenzverkehrs von den damit vorgesehenen Besuchsmöglichkeiten ausgenommen bleiben. Wie am Montag von zuständiger Seite des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen mitgeteilt wurde, soll der Grenzbereich aber insgesamt schmaler werden. Betroffen sollen über hundert Ortschaften sein.

Während früher eine fünf Kilometer tiefe Zone entlang der Grenze als gesperrt galt, ist diese starre Festlegung seit September 1972 durch eine bewegliche, aber niemals veröffentlichte Begrenzung abgelöst worden.

Wie am Montag ferner zu erfahren war, ist diese Sperrzone derzeit noch Gegenstand der Gespräche über die Abwicklung des kleinen Grenzverkehrs. Nach dem Grundvertrag sind für die Bewohner von 56 grenznahen Kreisen der Bundesrepublik bis zu neun Tagesreisen pro Jahr in 54 grenznahe Kreise der DDR zugelassen. Wie es dazu am Montag hieß, war jedoch von vornherein klar, dass davon die Grenzordnung der DDR und damit die Sperrzone nicht berührt wird.

(Hessische Allgemeine vom 22.5.1973)

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