Mehr Bahnverbindungen für den kleinen Grenzverkehr

Bearbeitungszeit für Besuchsanträge gut 14 Tage

Bonn (dpa), Für den grenznahen Verkehr zwischen Bundesrepublik und DDR werden während des Sommers zusätzliche Eisenbahnverbindungen eingerichtet. Wie in Bonn bekannt wurde, sollen während des Sommerfahrplans vom 5. Juli an auf drei Strecken drei zusätzliche Zugpaare eingesetzt werden:
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Helmstedt – Marienborn bis Eisleben
l Ludwigsstadt – Probstzella (bis Saalfeld) und
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Hof – Gutenfürst (bis Plauen).

Außerdem können die planmäßigen grenzüberschreitenden Fernverkehrszüge benutzt werden, wenn der Bestimmungsbahnhof in einem grenznahen Kreis der DDR liegt.

Wie ferner bekannt wurde, sollen in Kürze Reisebüro-Ausflugfahrten in DDR-Grenzgebiete mit westdeutschen Autobussen möglich sein.

Zum Antragsverfahren wurde von zuständiger Seite in Bonn darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungszeit für den Berechtigungsschein in der Regel 14 Tage – die Postbeförderungszeiten nicht eingerechnet – betragen werde. Der Mehrfachberechtigungsschein – der zum Erhalt von neun Visa für Tagesaufenthalte innerhalb von drei Monaten nach dem Ausstellungsdatum legitimiert – kann nur von Bundesbürgern beantragt werden, die in den 56 grenznahen Kreisen der Bundesrepublik ihren Hauptwohnsitz haben. Zweiter Wohnsitz oder besuchsweiser Aufenthalt genügen dafür nicht.

Im grenznahen Verkehr dürfen Geschenke im Gegenwert bis zu 100 DDR-Mark eingeführt werden. Innerhalb dieses Spielraumes sind Tabakwaren bis zu einer Menge von 100 Gramm zugelassen. Bei der Ausreise dürfen die Reisenden Geschenke oder erworbene Gegenstände im Gesamtwert von 20 DDR-Mark genehmigungs- und gebührenfrei ausführen. Was schon bei der Einreise mitgebracht wird, muss in einer "Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel" aufgeführt werden, deren Vordruck den Antragstellern gemeinsam mit einer "Zahlkarte" und dem Mehrfachberechtigungsschein zugestellt wird. Nach der ersten Reise werden diese Formulare jeweils bei der vorhergehenden Ausreise ausgegeben.

Bei der Einreise-Abfertigung entstehen mindestens folgende Kosten:
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Fünf DM Visa-Gebühr pro Person (nicht für Jugendliche unter16 Jahren) und
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zehn DM Mindestumtausch in DDR-Mark (nicht für Rentner und Jugendliche unter 15 Jahren).

Werden die Übergänge mit dem Pkw benutzt – hierfür ist eine besondere Genehmigung der DDR erforderlich – müssen zusätzlich zehn DM Straßenbenutzungsgebühr pro Pkw entrichtet werden, wenn der Besuchsort bis zu 200 Kilometer von der Grenzübergangsstelle entfernt liegt.

Zusätzlich zum grenznahen Verkehr wird nach Inkrafttreten des Grundvertrages der Kreis der Besuchsberechtigten in "dringenden Familienangelegenheiten" auf Halbgeschwister, der Katalog der Anlässe auf silberne und goldene Hochzeiten ausgedehnt. Ebenso wie beim Berlin-Transit ist künftig die schriftliche Antragstellung im übrigen Transit durch die DDR für den Bahn- und Binnenschiffsverkehr nicht mehr notwendig.

(Hessische Allgemeine vom 19.6.1973)

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