Über 400 Anträge wurden abgeholt

Für Einreise in grenznahe DDR-Bezirke – Hochbetrieb in Bezirksstellen

K a s s e l (k). Vorsichtig formulierte es Stadtrat Ludolf Wurbs: "Die Zahl ist nicht unerheblich." Gemeint waren die über 400 Anträge, die innerhalb einer Woche von Kasselern für die Einreise in die grenznahen Bezirke der DDR im Rahmen des so genannten "kleinen Grenzverkehrs" bei den Bezirksstellen abgeholt wurden.

Gut eine Woche nach Inkrafttreten des Grundvertrags, auf dessen Grundlage auch der kleine Grenzverkehr mit der DDR anrollt, zog man im Kasseler Rathaus eine erste Bilanz. Alle Hände voll zu tun hatte man in  den sieben Bezirksstellen, wo über 400 Einwohnern Antragsformulare ausgehändigt wurden und  wo etwa weitere 200 Kasseler sich über die neue Möglichkeit informierten. Im Hinblick auf das Zusammentreffen mit der Urlaubszeit hat die Stadtverwaltung die Bezirksstellen vorsichtshalber um je eine Kraft verstärkt.

65 Kasseler, die in die DDR reisen wollen, mussten erst einmal einen Reisepass beantragen. In diesem Zusammenhang kündigte Stadtrat Wurbs gestern als zuständiger Dezernent an, dass die Bearbeitung von Passanträgen beschleunigt werden soll. Derzeit muss noch mit zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Zwar holten nur 400 Einwohner Anträge für die Einreise in die DDR ab, die Zahl der in die DDR fahrenden Kasseler wird jedoch weit höher sein, da Jugendliche unter 16 Jahren im Antrag der Erwachsenen mit aufgeführt werden. Wurbs rechnet damit, dass es einen "großen Run" erst im Herbst geben wird. "Die meisten haben wohl jetzt ihre Urlaubsreise schon gebucht. Viele von ihnen werden wahrscheinlich im Herbst oder in der Vorweihnachtszeit in die DDR reisen wollen", sagte der Stadtrat vor Journalisten.

Aufgefallen ist den Mitarbeitern der Bezirksstellen, dass noch bei vielen Einwohnern Unklarheiten über die Möglichkeiten des kleinen Grenzverkehrs bestehen. Aus diesem Grund weist die Stadtverwaltung noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Besuche im grenznahen DDR-Gebiet nicht bedingen, dass man zu Verwandten oder Bekannten fahren will. Auch und vor allem Touristenreisen sind möglich.

Wer mit dem Auto einreisen will, muss dies besonders begründen. Triftige Gründe liegen vor, wenn Kinder bis zum Alter von drei Jahren mitfahren, wenn der Zielort ungünstig liegt oder wenn jemand schwerbeschädigt ist. Ferner bittet die Stadtverwaltung, Reisepässe rechtzeitig zu beantragen.

(Hessische Allgemeine vom 2.7.1973)

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