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Kleiner Grenzverkehr

Reisemöglichkeit von West nach Ost

Der grenznahe Verkehr erlaubte es der Bevölkerung der grenznahen Städte und Landkreise der Bundesrepublik Deutschland (Anlage 1), im Rahmen des des jährlichen 45-Besuchstage-Kontingents mit sog. Mehrfachberechtigungsscheinen zu Tages- und später Zweitagesaufenthalten in die grenznahen Kreise der DDR (Anlage 2) einzureisen; der Zeitpunkt jeder einzelnen Reise konnte dabei frei gewählt werden. Der Mehrfachberechtigungsschein ermöglichte neun Einreisen und galt ein halbes Jahr. Die Aufenthalte waren sowohl zum Besuch von Verwandten und Bekannten als auch aus rein touristischen Gründen möglich. Das Visum wurde gegen Vorlage des Reisepasses und des Mehrfachberechtigungsscheines an der Grenze erteilt.

 

Der Mehrfachberechtigungsschein konnte auf zwei Wegen beantragt werden:

1. Verwandte oder Bekannte in einem der grenznahen Kreise der DDR - also diejenigen Personen, die man in der DDR besuchen wollte - stellen den Antrag schriftlich mit Vordruck bei den für sie zuständigen Behörden in der DDR (Dienststellen des Pass- und Meldewesens oder Räte der Städte und Gemeinden).

2. Der reiseberechtigte Einwohner der Bundesrepublik Deutschland beantragt selbst den Schein bei der zuständigen Behörde in der DDR auf dem Postwege.

Für beide Wege galt: Der Berechtigungsschein sollte rechtzeitig (4-6 Wochen) vor der beabsichtigten Einreise beantragt werden. Für jeden Einreisenden war ein Antragsformular in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Jugendliche unter 16 Jahren, die grundsätzlich nur in Begleitung Erwachsener einreisen durften, mussten im Antrag des sie begleitenden Erwachsenen aufgeführt werden.

 

Grenzübertritt

Für den grenznahen Verkehr waren alle Straßen- und Eisenbahnübergänge zugelassen. Die Einreise musste über einen Übergang erfolgen, der einem der Besuchsorte in der DDR am nächsten lag. Für die Ausreise musste grundsätzlich derselbe Übergang benutzt werden wie für die Einreise.

 

Visagebühren und Mindestumtausch

Bei Tagesaufenthalten fielen Visagebühren von 5 DM an. Außerdem wurde ein Mindestumtausch vorgeschrieben. DM wurden in Mark der DDR im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Der Mindestumtausch betrug 1989 25 DM pro Tag und Person. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr waren vom Mindestumtausch befreit. Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr hatten 7,50 DM pro Tag zu zahlen. Rentner mussten 15 DM pro Tag und Person zahlen.

 

 

 

 

Anlage 1 / In der BRD:

 

  1. Bad Kissingen

  2. Stadt und Landkreis Bamberg

  3. Stadt und Landkreis Bayreuth

  4. Stadt Braunschweig

  5. Celle

  6. Stadt und Landkreis Coburg

  7. Forchheim

  8. Fulda

  9. Gifhorn

  10. Göttingen

  11. Goslar

  12. Hamburg

  13. Landkreis Hannover

  14. aus der Stadt Hannover: Gemeindeteil Isernhagen-NB-Süd

  15. Landkreis Harburg

  16. Haßberge

  17. Helmstedt

  18. Hersfeld-Rotenburg

  19. Herzogtum Lauenburg

  20. Hildsheim

  21. Stadt und Landkreis Hof

  22. Holzminden

  23. Stadt und Landkreis Kassel

  24. Kiel

  25. Kronach

  26. Kulmbach

  27. Lichtenfels

  28. Hansestadt Lübeck

  29. Lüchow-Dannenberg

  30. Lüneburg

  31. Main-Kinzig-Kreis

  32. Marburg-Biedenkopf

  33. Stadt Neumünster

  34. Northeim

  35. Osterode im Harz

  36. Ostholstein

  37. Peine

  38. Plön

  39. Rhön-Grabfeld

  40. Stadt Salzgitter

  41. Schwalm-Eder-Kreis

  42. Stadt und Landkreis Schweinfurt

  43. Segeberg

  44. Soltau-Fallingbostel

  45. Stormarn

  46. Tirschenreuth

  47. Uelzen

  48. Vogelsbergkreis

  49. Werra-Meißner-Kreis

  50. Wolfenbüttel

  51. Stadt Wolfsburg

  52. Wunsiedel im Fichtelgebirge

 

 

 

 

 

Anlage 2 / In der DDR:

  1. Wismar (Stadt und Landkreis)
  2. Grevesmühlen
  3. Gadebusch
  4. Schwerin (Stadt und Landkreis)
  5. Hagenow
  6. Ludwigslust
  7. Parchim
  8. Perleberg
  9. Seehausen
  10. Salzwedel
  11. Osterburg
  12. Kalbe
  13. Klötze
  14. Stendal
  15. Gardelegen
  16. Tangerhütte
  17. Haldensleben
  18. Wolmirstadt
  19. Wanzleben
  20. Oschersleben
  21. Staßfurt
  22. Halberstadt
  23. Aschersleben
  24. Wernigerode
  25. Quedlinburg
  26. Nordhausen
  27. Sangerhausen
  28. Worbis
  29. Heiligenstadt
  30. Sondershausen
  31. Mühlhausen
  32. Langensalza
  33. Eisenach
  34. Gotha
  35. Bad Salzungen
  36. Schmalkalden
  37. Meiningen
  38. Suhl
  39. Hildburghausen
  40. Ilmenau
  41. Neuhaus
  42. Sonneberg
  43. Rudolstadt
  44. Saalfeld
  45. Pößneck
  46. Lobenstein
  47. Schleiz
  48. Zeulenroda
  49. Greiz
  50. Plauen (Stadt und Landkreis)
  51. Oelsnitz
  52. Reichenbach
  53. Auerbach
  54. Klingenthal

Stand im März 1989

 

 

 
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