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Kleiner Grenzverkehr |
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Reisemöglichkeit von West nach Ost |
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Der grenznahe Verkehr erlaubte es der Bevölkerung der grenznahen Städte und Landkreise der Bundesrepublik Deutschland (Anlage 1), im Rahmen des des jährlichen 45-Besuchstage-Kontingents mit sog. Mehrfachberechtigungsscheinen zu Tages- und später Zweitagesaufenthalten in die grenznahen Kreise der DDR (Anlage 2) einzureisen; der Zeitpunkt jeder einzelnen Reise konnte dabei frei gewählt werden. Der Mehrfachberechtigungsschein ermöglichte neun Einreisen und galt ein halbes Jahr. Die Aufenthalte waren sowohl zum Besuch von Verwandten und Bekannten als auch aus rein touristischen Gründen möglich. Das Visum wurde gegen Vorlage des Reisepasses und des Mehrfachberechtigungsscheines an der Grenze erteilt.
Der Mehrfachberechtigungsschein konnte auf zwei Wegen beantragt werden: 1. Verwandte oder Bekannte in einem der grenznahen Kreise der DDR - also diejenigen Personen, die man in der DDR besuchen wollte - stellen den Antrag schriftlich mit Vordruck bei den für sie zuständigen Behörden in der DDR (Dienststellen des Pass- und Meldewesens oder Räte der Städte und Gemeinden). 2. Der reiseberechtigte Einwohner der Bundesrepublik Deutschland beantragt selbst den Schein bei der zuständigen Behörde in der DDR auf dem Postwege. Für beide Wege galt: Der Berechtigungsschein sollte rechtzeitig (4-6 Wochen) vor der beabsichtigten Einreise beantragt werden. Für jeden Einreisenden war ein Antragsformular in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Jugendliche unter 16 Jahren, die grundsätzlich nur in Begleitung Erwachsener einreisen durften, mussten im Antrag des sie begleitenden Erwachsenen aufgeführt werden.
Grenzübertritt Für den grenznahen Verkehr waren alle Straßen- und Eisenbahnübergänge zugelassen. Die Einreise musste über einen Übergang erfolgen, der einem der Besuchsorte in der DDR am nächsten lag. Für die Ausreise musste grundsätzlich derselbe Übergang benutzt werden wie für die Einreise.
Visagebühren und Mindestumtausch Bei Tagesaufenthalten fielen Visagebühren von 5 DM an. Außerdem wurde ein Mindestumtausch vorgeschrieben. DM wurden in Mark der DDR im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Der Mindestumtausch betrug 1989 25 DM pro Tag und Person. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr waren vom Mindestumtausch befreit. Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr hatten 7,50 DM pro Tag zu zahlen. Rentner mussten 15 DM pro Tag und Person zahlen.
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